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Wählen dürfen alle Mitglieder der Wirtschaftskammer, die mit 1. Dezember 2009 (Stichtag) über eine aktive Gewerbeberechtigung verfügen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und in die Wählerliste eingetragen sind.
Ebenso sind nicht-österreichische StaatsbürgerInnen aktiv wahlberechtigt.
Für juristische Personen (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft ...) darf ein/e Vetreter/in (Geschäftsführer/in, Gesellschafter/in, Prokurist/in...) wählen, wenn er/sie eine entsprechende Firmenvollmacht vorweist.
Mitglieder mit einer ruhenden Gewerbeberechtigungen können ebenfalls wählen, wenn sie bis 11. Dezember 2009 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste bei der Kammer stellen. |
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Gewählt werden die Fachgruppen-Ausschüsse bzw. die Fachvertretungen
der einzelnen Branchen in allen neun Bundesländern. Fachvertretungen ohne Rechtspersönlichkeit finden sich in kleinen Branchen mit wenigen Mitgliedern.
Fachgruppen haben je nach Größe der Branche 10 bis 32 MandatarInnen, Fachvertretungen 1 bis 9. Die genaue Zahl
ist im Fachorganisations-Wahlkatalog festgelegt.
Alle übergeordneten Gremien der Wirtschaftskammer (Fachverbandsausschüsse, Spartenkonferenzen,
Wirtschaftsparlamente,...) werden auf Basis der in den Fachgruppen erzielten Mandate hochgerechnet. |
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Wann ist die Wirtschaftkammerwahl? |
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Die Wirtschaftskammer-Wahl findet am 1. und 2. März 2010 statt. In einigen Landeskammern werden Wahllokale am Wochenende davor (27. / 28. Februar 2010) geöffnet sein.
Mit einer Wahlkarte kannst du voraussichtlich zwischen dem 4. Februar und 25. Februar 2010 wählen. |
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Wie kommt eine Kandidatur in meiner Branche zustande? |
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Es wird mindestens ein/e Kandidat/in –
bevorzugt mehrere – und zusätzlich bis zu 9 UnterstützerInnen benötigt, wobei zusätzliche KandidatInnen auch als UnterstützerInnen gezählt werden.
Die genaue Anzahl der notwenigen UnterstützerInnen
ist im Fachorganisations-Wahlkatalog geregelt. Wahlvorschläge müssen bis zum 15. Jänner 2010 bei der Kammer eingereicht werden.
Wenn du also kandidierst,
benötigst du lediglich die Unterstützung von ein paar Branchen-KollegInnen oder sie kandidieren mit dir zusammen! |
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Wählbar sind EinzelunternehmerInnen sowie
VertreterInnen juristischer Personen (Kapitalgesellschaft,
Personengesellschaft,...).
KandidatInnen haben folgende Bedingungen zu erfüllen:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- die Gewerbeberechtigung muss aktiv sein
- die Person bzw. die von ihr vertretene Gesellschaft muss in die Wählerliste eingetragen sein
- Vorhandensein einer österreichischen Staatsbürgerschaft, EWR-Staatsbürgerschaft oder einer Staatsbürgerschaft nach § 73 Abs 8 WKG
- über das Vermögen der Person bzw. Firma darf kein Konkursverfahren eröffnet sein (innerhalb der letzten zwei Jahre darf kein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgewiesen worden sein)
- zur Ausübung eines Saisonbetriebes berechtigte Personen sind nur wählbar, wenn die Berechtigung in den letzten zwölf Monaten vor dem Stichtag wenigstens zeitweise ausgeübt wurde
- VertreterInnen von juristischen Personen benötigen eine „Einverständnis-Erklärung“ des von ihnen vertretenen Unternehmens.
Das betrifft:
- GesellschafterInnen,
- GeschäftsführerInnen,
- ProkuristInnen,
- Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder.
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Alle Mitglieder der Wirtschaftskammer, die mit 1. Dezember 2009 (Stichtag) über eine aktive Gewerbeberechtigung verfügen, können in ihrer Fachorganisation die Kandidatur der Liberalen Wirtschaft unterstützen.
Eine Unterstützung ist selbst dann möglich, wenn bereits die Kandidatur einer anderen wahlwerbenden Gruppe unterstützt wurde.
EinzelunternehmerInnen unterschreiben die Unterstützungs-Erklärung selbst. Für juristische Personen (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft...) macht das ein/e zeichnungsbefugte/r Vertreter/in mit Firmenstempel.
Auch nicht-österreichische EinzelunternehmerInnen dürfen eine wahlwerbende Gruppe unterstützen.
Mit deiner Unterstützung ermöglichst du
uns eine Kandidatur in deiner Branche bei der Wirtschaftskammer-Wahl 2010 und hast keinerlei weitere Verpflichtung! Damit leistet du einen wertvollen Beitrag
für mehr Demokratie, Transparenz und Kontrolle in
der Wirtschaftskammer! |
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Ich habe keine österreichische Staatsbürgerschaft |
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Im Wirtschaftskammer-Gesetz wird zwischen drei verschiedene Arten von Nicht-ÖsterreicherInnen unterschieden:
- EWR-StaatsbürgerInnen
(EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen):
Diese dürfen wählen, unterstützen und kandidieren
wie österreichische StaatsbürgerInnen.
- StaatsbürgerInnen nach § 73 Abs 8 WKG
(dzt. Albanien, Chile, Kroatien, Mazedonien, Mexiko,
Montenegro, Schweiz und Serbien):
Diese dürfen wählen, unterstützen und kandidieren
wie österreichische StaatsbürgerInnen.
- Angehörige aller anderen Staaten:
Diese dürfen nur wählen und unterstützen, jedoch nicht kandidieren.
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Gibt es eine Briefwahl bzw. Wahlkarten? |
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Alle Wahlberechtigten haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Mit der Wahlkarte ist die Berechtigung zur brieflichen Stimmabgabe verbunden.
Wahlkarten können bis zum 22. Februar 2010 bei der Wirtschaftskammer angefordert werden. Der Wahlkartenversand per Post beginnt voraussichtlich am 4. Februar 2010.
Wahlkarten müssen bis 25. Februar 2010 bei der Wirtschaftskammer einlangen, um als gültige Stimmen gewertet zu werden. Das kann per Post geschehen, oder die Wahlkarte wird persönlich bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission abgegeben.
InhaberInnen einer Wahlkarte, die ihr Stimmrecht nicht mit der Wahlkarte ausgeübt haben, können dennoch an einem der Wahltage vor der Zweigwahlkommission wählen. Die Wahlkarte
ist in diesem Fall unbedingt mitzunehmen. |
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